Als Mitglied des Redaktionsbeirats der Conterganstiftung hatte ich die Gelegenheit, an einem Workshop der besonderen Art teilzunehmen: Hierbei ging es um die Frage, wie multidisziplinäre Kompetenzzentren ausgestattet sein müssen, um den Contergangeschädigten eine optimale Versorgung sicherzustellen. Eine Fragestellung, die der Gesetzgeber der Conterganstiftung aufgegeben hat zu klären.
Der Vorstand entschied sich für die Durchführung eines Workshops, der im Oktober im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln stattfand. Eingeladen waren die vier Betroffenenverbände Bundesverband Contergangeschädigter, Icta, BCG sowie Contergannetzwerk, von denen jeder jeweils 3 Vertreter eigener Wahl aussenden durfte – unabhängig, ob es sich um Betroffene oder um medizinische sowie therapeutische Experten handelt.
Zudem wurden jeweils zwei Vertreter von Kliniken eingeladen, die bereits Kompetenzen rund um die Diagnostik und Therapie von conterganbedingten Schäden aufgebaut haben – und zwar von der Klinik Hoher Meißner Bad Sooden-Allendorf, der Orthopädischen Klinik des Universitätsklinikums Ulm, der Schön-Klinik in Hamburg sowie der Rhein-Sieg-Klinik in Nümbrecht. Allerdings hat nur die Klinik Bad Sooden-Allendorf zwei Vertreter entsandt, während die anderen Standorte mit jeweils einem Experten vertreten war.
Über die Dauer eines Tages nahmen die Teilnehmenden mit Sachverstand und hohem Engagement an den unterschiedlichen Diskussionsrunden der insgesamt fünf Tische teil. Am späten Nachmittag – nachdem die Arbeit getan war und die Diskutanden sich wieder im Plenum zusammengefunden hatten – wurden die Ergebnisse vorgestellt.
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